Die neue Insolvenzordnung

1. Die neue Insolvenzordnung - Gast im Studio: Herr Rechtsanwalt Thomas Allgaier.

Sendetermin: 29. Januar 2002

In sieben Jahren schuldenfrei, so lautete im Jahre 1999 das Motto, unter dem ein neues Insolvenzrecht (InsO) verabschiedet wurde.
Hiernach sollen auch Privatleute im Falle einer Überschuldung Insolvenz anmelden koennen und
so nach einer so genannten Wohlverhaltensphase schuldenfrei werden.

In der Praxis zeigte sich jedoch sehr schnell, dass die Voraussetzungen,
die an eine solche private Insolvenz gestellt wurden,
zu hoch waren und die Regelung so häufig nicht praktikabel war.

Im Jahre 2001 wurde daher das Gesetz modifiziert und praxisgerechter gestaltet.
Wichtigste Neuerung war die Anhebung der Pfändungsfreigrenze.
Weitere Hinweise und Buchtipps finden Sie in einer Sendung des WDR vom August 2001.
Ausserdem gibt es interessante Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.

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Musik: Reinhart Bopp mit der Gruppe Karthago