Profil

Das Profil der Kanzlei

Seit den Anfängen unserer Anwaltstätigkeit in den Jahren 1993 bzw. 1995 unterlag das Rechtssystem zahlreichen Veränderungen mit teilweise gravierenden Einschnitten in die Rechte unserer Mandanten, die wir durch Optimierung unserer Beratungstätigkeit über die Jahre hinweg in ihren Auswirkungen abmildern konnten. Daneben engagieren wir uns in verschiedenen Verbänden, insbesondere der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, rechtspolitisch, um die Position unserer Mandanten auch langfristig zu stärken. Insbesondere nachfolgenden Bereichen und Reformen galt unsere besondere Aufmerksamkeit.

  • Arbeits- und Sozialrecht, letzteres mit der Zusammenfassung und Zentralisierung wichtiger Lebensbereiche innerhalb des Sozialgesetzbuchs inklusive wichtiger Reformen im Bereich des Arbeitslosen- und Sozialhilferechts oder mit der Einführung der Pflegeversicherung
  • Miet- und Vertragsrecht, verbunden mit zahlreichen Änderungen im Bereich der Prozessordnungen,
  • Dem Familienrecht, verbunden mit einer Neuregelung der Rechte des Kindes und einer gravierenden Neuordnung im Bereich des Betreuungsrechts, bei der die Position der jeweilig Betroffenen gravierend gestärkt wurden,
  • Mit der Einführung der Insolvenzordnung, einhergehend mit der Möglichkeit für Schuldner, über das Verbraucherinsolvenzverfahren in 5 Jahren schuldenfrei zu werden und
  • der Einführung der neuen Vergütungsordnung für Rechtsanwälte In der Zukunft sind weitere zahlreiche Änderungen zu erwarten, die sich bereits jetzt in der Diskussion abzeichnen:
  • im Bereich des Sozialrechts mit einer umfassenden Neuregelung des Rechts der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung oder des Rentenrechts,
  • im Arbeitsrecht im Bereich des Kündigungsschutzes
  • im Familienrecht mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts

Hauptanliegen der Kanzlei ist es, dem Einzelnen einen autonomen und frei bestimmten Umgang mit diesen Änderungen zu ermöglichen. Hierzu gehört es, die Änderungen dem Rechtssuchenden transparent zu vermitteln und es ihm gleichzeitig zu ermöglichen, seine Rechte innerhalb des Rechtssystems effizient durchzusetzen.

Die Kanzlei ist daher in besonderem Maße dem Rechtssuchenden verpflichtet. In der Bearbeitung der Einzelproblematiken versteht sich die Kanzlei nicht nur als Mittler für die Rechte der Rechtssuchenden, sondern auch als eine rechtspolitisch tätige Kanzlei. Mit der Bearbeitung der einzelnen Fälle wird nicht nur dem Mandanten zu seinem Recht verholfen, sondern auch rechtspolitische Inhalte und Ziele verfolgt.

So gehört es in den Bereichen des Familien- und Sozialrechts, in denen in besonderem Masse Reformen zu zahlreichen Änderungen des Rechtssystems führen, zu unserem Selbstverständnis, nicht nur die Probleme der Mandanten effizient zu bearbeiten und durchzusetzen, sondern auch für andere Massstäbe zu setzen und Rechtsentwicklungen zu fördern. In der Vergangenheit wurde hierzu in zahlreichen Einzelfällen in diesen Bereichen Pionierarbeit durch Grundsatzentscheidungen oder durch eine effiziente aussergerichtliche Beilegung der Streitigkeiten geleistet. Die Kanzlei setzt sich zum Ziel, die Probleme der Mandanten effektiv, also auch aussergerichtlich, zu lösen. Diese gilt in besonderem Masse im Familienrecht, da gerade die Kinder von Trennung und Scheidung hiervon profitieren.

Ein besonderes Anliegen ist die Förderung der Familien und der Alleinerziehenden, die Kinder zu versorgen haben. Auch innerhalb der Kanzlei werden in besonderem Umfang Frauen gefördert, die eine oder mehrere Kinder zu versorgen haben. Wir sind alle der Auffassung, dass eine Familienförderung nicht nur für die Allgemeinheit die Bereitstellung der finanziellen und sachlichen Mittel bedeutet, um das Existenzminimum der Familien zu sichern, sondern dass dieses auch mit dem konkreten Einstieg oder einer Beibehaltung der beruflichen Tätigkeit verbunden sein muss. Hierbei findet nicht nur die klassische Form der Familie unsere Unterstützung, sondern auch die Alleinerziehenden.

Monika Roth und Manfred Hanesch